Am 30.03. sind wir aus technischen Gründen zwischen 6 und 13 Uhr telefonisch nur unter 01628774186 erreichbar.

Vandalismus

Mein Fahrzeug wurde mutwillig beschädigt

Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Kaskoschaden vor. Ihre Versicherung tritt ein, falls Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

  • Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben und lesen Sie den Vertragsinhalt genau durch. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
  • Erstellen Sie Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.
  • Ihre Versicherung wird entscheiden, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.
  • Beauftragen Sie im Kaskofall nicht einfach selbst einen Sachverständigen, da sich aus Ihrem Versicherungsvertrag in der Regel kein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ergibt. Ein seriöser Sachverständiger macht Sie vor Auftragsannahme auf diese Problematik aufmerksam.



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