Unbekannter Unfallverursacher
Es ist unklar, wer den Unfallschaden verursacht hat
- Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer KFZ-Versicherung.
- Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Falls ja kontaktieren Sie diese ebenfalls und bitten um Zusage der Kostenübernahme für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
- Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so ist es ggf. trotzdem sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt zumindest beraten zu lassen.
- Weiterhin kann es sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, um eine eindeutige Beweissicherung durchzuführen und es werden eventuelle Schadensersatzansprüche beziffert. (Beurteilung der Reparaturwürdigkeit - eventuell Totalschaden?)