Am 30.03. sind wir aus technischen Gründen zwischen 6 und 13 Uhr telefonisch nur unter 01628774186 erreichbar.

Unbekannter Unfallverursacher

Es ist unklar, wer den Unfallschaden verursacht hat

  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer KFZ-Versicherung.
  • Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Falls ja kontaktieren Sie diese ebenfalls und bitten um Zusage der Kostenübernahme für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
  • Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so ist es ggf. trotzdem sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt zumindest beraten zu lassen.
  • Weiterhin kann es sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, um eine eindeutige Beweissicherung durchzuführen und es werden eventuelle Schadensersatzansprüche beziffert. (Beurteilung der Reparaturwürdigkeit - eventuell Totalschaden?)



Zurück zu: Vorgehen bei Unfällen