Am 30.03. sind wir aus technischen Gründen zwischen 6 und 13 Uhr telefonisch nur unter 01628774186 erreichbar.

Teilkaskoschaden

Mein Fahrzeug erlitt einen Wild-, Hagel-, Sturm-, Brandschaden oder wurde durch Einbruch-Diebstahl beschädigt

Es liegt ein Teilkaskoschaden vor (bei vorhandener Teilkaskoversicherung).

  • Wildschaden: Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle oder den zuständigen Förster. Wildschäden sind umgehend meldepflichtig.
    Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)
  • Hagelschaden: Melden Sie den Hagelschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)
  • Sturmschaden: Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ein Sturmschaden wird erst ab Windstärke 8 als Sturmschaden anerkannt. Aus diesem Grund geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes war. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom zuständigen Wetteramt zur Beurteilung einholen.
  • Brandschaden: Melden Sie den Brand unverzüglich der Feuerwehr. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)
  • Einbruch- Diebstahlschaden: Melden Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeistation (Strafanzeige gegen unbekannt). Anschließend informieren Sie Ihre Versicherung sofern Sie eine Kaskoversicherung haben.
  • keine Teilkaskoversicherung vorhanden: Ohne eine Teilkaskoversicherung werden Sie vermutlich auf den Kosten Ihres Schadens sitzen bleiben. Prüfen Sie, ob der Schaden während einer Dienstfahrt enstanden ist und das Fahrzeug dadurch über den Arbeitgeber versichert sein könnte.

Weiterhin ist evtl. auch eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben (fragen Sie Ihren Steuerberater).



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