Am 30.03. sind wir aus technischen Gründen zwischen 6 und 13 Uhr telefonisch nur unter 01628774186 erreichbar.

Kaskoschaden

Ich selbst habe den Kfz-Unfall verursacht

Es liegt ein Kaskoschaden vor. Ihre Versicherung tritt ein, falls Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

  • Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben und lesen Sie den Vertragsinhalt genau durch. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
  • Sofern Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung.
  • Der geschädigte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzansprüche an Sie bzw. an Ihre Versicherung richten.
  • Beauftragen Sie im Kaskofall nicht einfach selbst einen Sachverständigen, da sich aus Ihrem Versicherungsvertrag in der Regel kein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ergibt. Ein seriöser Sachverständiger macht Sie vor Auftragsannahme auf diese Problematik aufmerksam.


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