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Haftpflichtschaden

Ich wurde durch eine andere Person oder ein Fahrzeug geschädigt

Es liegt ein Haftpflichtschaden vor. Ihre Rechte sind durch den §249 BGB geregelt.

Die wichtigsten Punkte sind hierbei:

  1. Sie selbst haben das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzansprüche, die ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
  2. Um Ihnen bei der Regulierung des Schadens eine sogenannte Waffengleichheit zu gewährleisten, haben Sie Anrecht ihre Rechtsansprüche durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wahrnehmen zu lassen. Diese Kosten werden, wie auch die Sachverständigenkosten, durch die leistungserbringende Versicherung erstattet.
  3. Sie haben die freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens instandsetzen lassen. Sie brauchen sich nicht durch die leistungserbringende Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.
  4. Natürlich haben Sie auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und den entstandenen Schadensbetrag in Form einer Geldzahlung einzufordern (bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten wird in der Regel nur der Nettobetrag erstattet).
  5. Für den schadenbedingten Fahrzeugausfall (für die Reparaturzeit oder für die Wiederbeschaffungsdauer) haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Sollten Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, so steht Ihnen ein entsprechender Nutzungsausfall zu. Dieser ist in der Regel im Gutachten beziffert.


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